Freiberufler und auch Selbstständige haben ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Dies gilt für die eigene Krankenversicherung aber eben auch um die Rentenversicherung. Als Freiberufler können Sie sich auf verschiedene Arten rentenversichern.
Rente für Freiberufler? Welche Optionen gibt es?
- Gesetzliche Rentenversicherung: Freiberufler und Selbstständige haben die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Dadurch können sie Anspruch auf eine Rente sowie andere Leistungen wie beispielsweise eine Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente erwerben. Gerade in jüngeren Jahren die teure Alternative, die sich im Alter am schnell rechnen wird.
- Private Rentenversicherung: Freiberufler können auch eine private Rentenversicherung abschließen, um zusätzliche Einkommenssicherheit im Alter zu schaffen. Es gibt verschiedene Arten von privaten Rentenversicherungen, wie zum Beispiel die klassische Rentenversicherung, die fondsgebundene Rentenversicherung oder die Rürup-Rente, die steuerlich gefördert ist und doch besser als ihr Ruf ist.
- Riester-Rente: Auch Freiberufler können unter bestimmten Voraussetzungen eine Riester-Rente abschließen. Dafür müssen sie jedoch entweder rentenversicherungspflichtig sein oder in der Vergangenheit mindestens fünf Jahre rentenversicherungspflichtig gewesen sein. Auch hier gibt es staatliche Zulagen und Steuervorteile. Empfehlenswert ist die Beantragung zusammen mit dem Ehepartner. Unbedingt sich auch die eigenen Kinder mit anzugeben.
- Betriebliche Altersvorsorge? Freiberufler haben manchmal auch die Möglichkeit eine Art betriebliche Altersvorsorge aufzubauen. Hierfür können sie zum Beispiel eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse nutzen. Auch hier können steuerliche Vorteile in Betracht gezogen werden.
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