Corona-Hilfen für Freiberufler



Die Fragen ins unserem Forum mehren sich von Tag zu Tag. Daher wollen eine kleine Übersicht geben, welche Corona-Hilfen Selbstständige beziehen können.

Corona-Hilfen vom Bund:

Corona-November- und Dezemberhilfe
  • Umsätze zum Vorjahresmonat werden bis zu 75% kompensiert.
  • Vereinfachte Beantragung für Solo-Selbstständige. Alle anderen Antragssteller brauchen Hilfe von Dritten (Buchführer, Steuerberater u.ä.).
  • Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
  • Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
  • Wo können diese Hilfen beantragt werden?
    • Hier. (Elster-Zertifikat notwendig)
Überbrückungshilfe II & III
  • Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.
  • Zur Überbrückungshilfe III gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige“. Zu den zu berücksichtigenden Kosten soll für diese Gruppe künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen. Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche können zudem für den Zeitraum März bis Dezember 2020 Ausfallkosten geltend machen.
  • Wo können diese Hilfen beantragt werden?
    • Hier. (Elster-Zertifikat notwendig)



 

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