Die Neustarthilfe IV kann jetzt beantragt werden

Gut eine Woche nach der Überbrückungshilfe IV können Selbstständige und Freiberufler nun auch die Neustarthilfe IV beantragt werden. Der Förderzeitraum umfasst die Monate Januar bis März 2022. Der Direktantrag ist abermals über die Seite ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ab möglich. Der Maximalbetrag der Corona-Hilfen liegt bei 4.500,- Euro.

 

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