Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): So kannst du als Freiberufler sofort absetzen und Steuern sparen

Hallo, ich bin Alex – und wenn du als Freiberufler unterwegs bist, hast du bestimmt schon mal davon gehört: Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG. Klingt erstmal trocken, ist aber ein echter Steuertrick, den du unbedingt kennen solltest.
Denn: Statt Ausgaben über Jahre abzuschreiben, kannst du bestimmte Anschaffungen sofort steuerlich absetzen – und das bedeutet bares Geld in der Tasche.
In diesem Artikel zeige ich dir, was GWGs sind, welche Regeln gelten und wie du sie clever nutzt.


Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)?

Ein GWG ist ein beweglicher, abnutzbarer, selbstständig nutzbarer Gegenstand, den du für dein Business anschaffst – z. B. ein Monitor, ein Bürostuhl oder ein Drucker.

💡 Das Beste: Du darfst den vollen Kaufpreis im Jahr der Anschaffung sofort absetzen – statt über mehrere Jahre.

Das spart dir:
✅ Bürokratie
✅ Zeit
✅ Steuern


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit ein Gegenstand als GWG gilt, muss er:

  1. Selbstständig nutzbar sein (also nicht nur als Teil eines anderen Geräts)
  2. Beweglich sein (also kein Gebäude, keine Immobilie)
  3. Abnutzbar sein (also mit begrenzter Lebensdauer)
  4. Betrieblich genutzt werden
  5. Den Nettowert von 800 € nicht überschreiten

🔎 Wichtig: Die 800 € gelten netto – also ohne Mehrwertsteuer, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist.


Beispiele für GWG (alles unter 800 € netto)

🖥️ Monitor
🪑 Bürostuhl
📷 Webcam, Mikrofon
💳 Externe Festplatte
📱 Smartphone (wenn günstig!)
🧮 Taschenrechner
🖨️ Drucker
🖊️ Digitale Stifte, Grafiktablets

💡 Mein Tipp: Wenn du’s für dein Business nutzt und es unter 800 € netto kostet – ab damit in die GWG-Liste!


So funktioniert die Sofortabschreibung

Du kaufst zum Beispiel im März ein Grafiktablet für 499 € netto.
➡️ In deiner EÜR oder Bilanz kannst du die vollen 499 € direkt im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe verbuchen.

Du musst es nicht über 3 oder 5 Jahre abschreiben.

Und das heißt: Weniger Gewinn = weniger Steuerlast.


Alternative: Sammelposten bei 250–1.000 €?

Zwischen 250 € und 1.000 € (netto) kannst du auch einen sogenannten Sammelposten bilden.
Das heißt:
➡️ Du wirfst alle Anschaffungen in einen Topf
➡️ Und schreibst diesen Topf über 5 Jahre linear ab

💡 Aber ganz ehrlich? Die meisten Freiberufler (mich eingeschlossen) fahren besser mit der GWG-Sofortabschreibung bis 800 € – weil’s einfach schneller und übersichtlicher ist.


Was ist nicht GWG-fähig?

❌ Gegenstände über 800 € netto
❌ Software-Abos (laufende Kosten, keine Anschaffung)
❌ Teile, die nur zusammen funktionieren (z. B. Scanner, der nur mit Drucker nutzbar ist)
❌ Immobilien, Grundstücke, größere Maschinen


Wie dokumentierst du GWG korrekt?

📋 Kaufbeleg aufheben
🧾 In der Buchhaltung als „GWG“ kennzeichnen
📒 In einem separaten Anlagenspiegel oder GWG-Liste erfassen (falls du bilanziert)

💡 Wenn du mit einer EÜR arbeitest (wie viele Freiberufler), reicht oft die einfache Buchung als Betriebsausgabe mit Vermerk „GWG“.


Meine Erfahrung mit GWG als Freiberufler

Ich kaufe regelmäßig Technik, die unter die GWG-Grenze fällt – zum Beispiel:
🎙️ Podcast-Mikro (299 €)
📸 Webcam (149 €)
💻 Zweitmonitor (249 €)

Früher hätte ich das alles über Jahre abgeschrieben – heute nutze ich die Sofortabschreibung.
Ergebnis: Geringerer Gewinn, weniger Steuern, besserer Cashflow.


Fazit: GWG sind kleine Helfer mit großer Wirkung

Wenn du regelmäßig Arbeitsmittel anschaffst, solltest du dir die Regel für GWG gut merken.
Denn: Was sofort absetzbar ist, spart dir nicht nur Steuer, sondern auch Zeit und Nerven.

💬 Hast du schon mal GWGs genutzt? Oder unsicher, ob etwas darunterfällt? Schreib’s gern in die Kommentare – ich helfe dir weiter!